Die Verordnung regelt die Durchführung von Volksbefragungen in der Gemeinde Völs am Schlern und legt Verfahren, Zuständigkeiten und Fristen sowohl für Bürgerinitiativen als auch für Initiativen des Gemeinderats fest. Sie beschreibt detailliert die Vorbereitung, Durchführung, Auszählung und rechtlichen Folgen der Abstimmungen. Ziel ist es, eine transparente, faire und gesetzeskonforme Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene zu gewährleisten.