Verordnung für die Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger

Verordnung der Gemeinde Völs zur Lagerung, Ausbringung und Kontrolle von Wirtschaftsdünger wie Mist, Jauche und Gülle.

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Veröffentlichungsdatum

10.07.2014

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Lagerung, den Transport und die Ausbringung von Wirtschaftsdünger wie Mist, Jauche und Gülle, wobei Lagerkapazitäten für mindestens sechs Monate vorgeschrieben sind. Die Ausbringung ist nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erlaubt und unterliegt strengen zeitlichen, witterungsbedingten und geografischen Einschränkungen, insbesondere zum Schutz der Umwelt und der Anrainer. Verstöße gegen die Verordnung werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

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Lizenzamt

DORFSTRASSE 14, 39050 VÖLS AM SCHLERN+39 0471 725010lizenzamt@gemeinde.voels.bz.it

Dateiformat

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.07.2014

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Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025, 10:52 Uhr