Die Verordnung der Gemeinde Völs am Schlern regelt die Berechnung und Einhebung der Eingriffsgebühr für Bauvorhaben, bestehend aus Baukostenabgabe und Erschließungsgebühr. Sie definiert klare Prozentsätze je nach Nutzungsart, Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Gebäudeteile und Tätigkeiten. Zudem enthält sie Bestimmungen zur Zahlung, Rückerstattung, Ratenzahlung und zur Verrechnung mit selbst durchgeführten Erschließungsmaßnahmen.