Die Verordnung der Gemeinde Völs am Schlern regelt die Zuweisung von Flächen für den konventionierten Wohnbau und richtet sich an Personen mit mindestens fünfjährigem Wohnsitz in der Gemeinde. Bewerber müssen bestimmte soziale, wirtschaftliche und bauliche Voraussetzungen erfüllen, wobei ein Punktesystem über die Reihung entscheidet. Die Zuweisung erfolgt nach einer Rangordnung, und es sind Fristen, Eigenleistungen sowie mögliche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung vorgesehen.