Sekretariatsgebühren für Bauamtsakten

Gebührenordnung der Gemeinde Völs am Schlern für Bauamtsakten mit gestaffelten Tarifen je nach Verfahren und Umfang, inkl. Befreiung bei Barriereabbau.

Themen
Veröffentlichungsdatum

04.07.2024

Beschreibung

Die Gemeinde erhebt gestaffelte Sekretariatsgebühren für Bauverfahren wie Baugenehmigungen, SCIA-Meldungen, Flächenwidmungsbescheinigungen und Nutzungsfreigaben. Die Gebühren variieren je nach Art des Eingriffs, Volumen der Baumasse und Anzahl der betroffenen Parzellen. Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren sind von den Gebühren befreit.


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Veröffentlichungsdatum

04.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025, 13:43 Uhr

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