BEKANNTMACHUNG
Beschluss des Gemeinderates Nr. 9/2025 vom 24.02.2025: Genehmigung des Entwurfs für das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft - Einleitung des Verfahrens nach Art. 53 des L.G. Nr. 9/2018
Der Bürgermeister gibt im Sinne von Art. 53, Abs. 2 des L.G. Nr. 9/2018 bekannt, dass der gegenständliche Beschluss zusammen mit den technischen und grafischen Unterlagen bis einschließlich 15.05.2025 im Bauamt der Gemeinde zur Einsicht hinterlegt ist.
Gleichzeitig ist dieser sowohl im Bürgernetz des Landes als auch an der digitalen Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht.
>> DIESE PRÄSENTATION (PDF, 18 MB) dient als Zusammenfasssung für das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft.
Im Zeitraum der Veröffentlichung kann jede/r in die Unterlagen Einsicht nehmen und bei der Gemeinde Stellungnahmen und Vorschläge einbringen.