Vorschrift zum Pilze sammeln

NEU: im Sinne des Beschlusses der Landesregierung vom 09.07.2024 ist die tägliche Gebühr pro Person ab...

Veröffentlichungsdatum:

16.09.2024

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Pilz

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NEU: im Sinne des Beschlusses der Landesregierung vom 09.07.2024 ist die tägliche Gebühr pro Person ab sofort auf 10,00 Euro erhöht worden.

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:

  • Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
  • Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
  • Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
  • Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden
  • die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.
  • Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10,00 Euro entrichten. Diese Gebühr ist direkt auf das Bankkonto der Gemeinde Völs am Schlern IBAN IT06G0604511619000000000720 einzuzahlen. Auf dem Erlagsschein sind der Grund der Einzahlung sowie der Tag bzw. die Tage für die Sammelerlaubnis anzugeben.
    Die Bestätigung über die Einzahlung der Gebühr ist bei eventuellen Kontrollen zusammen mit einem Personalausweis vorzuweisen. 
  • In der Gemeinde Völs am Schlern ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.

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Zuletzt aktualisiert: 20.09.2024, 09:30 Uhr

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